Zielgruppe

Unsere Hilfen richten sich an Familien, die sich eine Veränderung innerhalb ihres Familiensystems wünschen, die bereit sind an sich selbst zu arbeiten und die Verantwortung für einen Veränderungsprozess übernehmen.

An Eltern, Kinder und (Pflege-) Familien, die Hilfen nach  § 27, 28, 30, 31, 35a und 41  SGB VIII  über das Jugendamt in Anspruch nehmen können. An Kinder- und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, mit einer Diagnose nach §35 a SGB VIII, deren betroffene Eltern und Pflegeeltern, deren Lehrer und Mitschüler. 

Bei der Hilfe über § 41 gehen wir tatsächlich von einer Nachbetreuung bisher bekannter Klienten aus, die im Anschluss an die vorher genannten Hilfen stattfindet. 

 

Kinder- und Jugendhilfe

Wir bieten ambulante erzieherische Hilfen gem. § 27 SGB VIII i.V. mit/§ 35a SGB VIII:

 

Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII und als amb. Hilfe nach § 35a SGB VIII

Innerhalb der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) wird zunächst das Familiensystem, wie auch die, mit der Familie verzahnten Systeme, erfasst und eine Familienanamnese erstellt.

Durch die individuell eingesetzten Methoden soll das Familiensystem in die Lage gebracht werden einen Außenblick einzunehmen, die bisherigen Umgangs- und Konfliktmuster aus der Vogelperspektive zu betrachten und die Zusammenhänge der verschiedenen Handlungskreise zu erkennen. Dadurch sollen der Familie neue Interaktionsmuster eröffnet werden, die das Familiensystem wieder handlungsfähig machen.

Die systemische Familienhilfe hat einen aufsuchenden Charakter, das heißt, die Settings finden in der Regel im häuslichen Rahmen der zu betreuenden Familie statt. Zu bestimmten Themen können auch Besuche in der Praxis Drehmoment hilfreich sein.

Begleitungen zu Therapeutenbesuchen, zu Schul- oder Behördengesprächen usw. finden nach Bedarf statt. Jede Hilfe wird individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Familiensystems abgestimmt.

Die Qualität wird durch entsprechende Dokumentationen und regelmäßige Hilfeplanung überprüft.

  

Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII und als amb. Hilfe nach § 35a SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine intensive Unterstützung und Begleitung des Kindes/ Jugendlichen. Das Kind bzw. der Jugendliche wird in seiner Lebenswelt, unter Einbeziehung seiner Bezugssysteme, mit seiner ganz persönlichen Problematik erfasst, individuelle Ziele erstellt und Lösungsstrategien erarbeitet. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Kind/der Jugendliche, unter der Einbeziehung der Familie.

Die Hilfe hat einen aufsuchenden Charakter und wird je nach Bedarf individuell gestaltet. Settings können im Haushalt der Klienten, in der Praxis Drehmoment oder aber auch im sozialen Raum (durch Freizeitgestaltung, Begleitung zu BehördenSchulen/Therapeuten, etc.) stattfinden.

  

Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

Wir betrachten die Eingliederungshilfe als ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Kind/Jugendlichen, den Lehrern, Mitschülern und Eltern und führen daher grundsätzlich Familien- und Lehrergespräche, außerdem begleiten wird die Familien gerne zu Fach- und Therapeutengesprächen.

Innerhalb der Eingliederungshilfe versuchen wir die Schulsituation aus Sicht des Kind/ Jugendlichen wahrzunehmen, um seine Handlungsmotivation nachvollziehen zu können. Dabei stellen wir Zusammenhänge fest und tauschen uns mit dem Kind, den Lehrern und Eltern darüber aus, welche Veränderungen hilfreich und welche Handlungen hinderlich sein könnten.

Aus unserer Sicht ist es für eine qualitativ hochwertige Integrationshilfe wichtig, Fachkräfte vor Ort einzusetzen, die Ursache und Wirkung mit Lehrern und Eltern zu kommunizieren und die Arbeit so transparent wie möglich gestalten, damit alle Beteiligten an einem Strang ziehen können.

 

Ambulante Eingliederungshilfen gem. §35 a SGB VIII

Die Inhalte für die ambulanten Eingliederungshilfen verstehen wir analog zu den ambulanten erzieherischen Hilfen gem. § 27 ff. SGB VIII unter Berücksichtigung der individuellen Problemstellung bzw. der gestellten Diagnostik.

Das Zusammenleben von Familien mit Kinder- und Jugendlichen, die eine Diagnostik haben, stellt eine besondere Herausforderung für alle Familienmitglieder dar. Oft zeigen sich die Eltern besonders belastet, zweifeln an sich und ihren Fähigkeiten, verlieren zum Teil ihre Sozialkontakte und auch die elterliche Paar-Beziehung wird oft in einem besonderen Maße strapaziert.

Wie bei allen Familien erstellen wir zunächst eine Familienanamnese und analysieren welche Ressourcen vorhanden und welche Handlungen hilfreich oder hinderlich sind. 

Unsere Schwerpunkte liegen hier in der Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, sowie deren Familien mit der Diagnostik: „Asperger-Autismus“, Bindungstrauma/-störungen, Angststörungen, Sozialphobien, sowie die Unterstützung von Eltern und Kindern/Jugendlichen in Pflegeverhältnissen.

 

 Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII 

Die Hilfen für junge Volljährige richten sich bei uns ausschließlich an bereits an die Praxis Drehmoment angebundene Familien. Hier ist es unser Ziel, die Hilfen weiterhin so auszugestalten, dass der Klient, unter Einbeziehung seines Familiensystems, größtmögliche Selbstständigkeit erfährt. Ziel ist die Entwicklung einer eigenständigen und handlungsfähigen Persönlichkeit durch individuelle Unterstützung.

  

Systemische Familientherapie gem. §27 ff. SGB VIII i.V. mit § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII

Die Systemische Familientherapie soll im Gegensatz zur Sozialpädagogischen Familienhilfe einen begrenzten Zeitrahmen, von ca. 10 Terminen über etwa 6 Monate umfassen. Die Hilfestellung ist dabei weniger von einer aufsuchenden Leistung geprägt, als von dem Wunsch gemeinsam nach einer Lösung für die innerfamiliären Probleme zu suchen. Dieser Wunsch stellt auch die Veränderungsmotivation dar. Aus dieser Motivation heraus finden die Termine in der Regel in der Praxis Drehmoment statt.

In welchem Abstand die Termine stattfinden, richtet sich nach den Bedürfnissen und Ressourcen der Familienmitglieder.